Allgemeine Vertragsbedingungen der Better Training Bremen GmbH & Co KG (Stand:
01.12.2016, Nachtrag des 4.7 am 15.03.2020 & 4.8 am 15.03.2022)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge Better Training Bremen GmbH & Co KG mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Better Training Bremen abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Gerätschaften von Better Training Bremen berechtigt sind.
1.2. Antrag
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Better Training Bremen GmbH
& Co KG zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Better Training Bremen GmbH &
Co KG. Better Training Bremen GmbH & Co KG kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt Better Training Bremen GmbH & Co KG das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
1.3. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
2. NUTZUNG DER SPORTRÄUME
2.1. Hausordnung
Better Training Bremen GmbH & Co KG ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche
Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.2. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) Better Training Bremen GmbH & Co KG unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Better Training Bremen GmbH & Co KG dadurch
entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG
4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2 Preisanpassung aus wirtschaftlichem Grund
4.2.1
Better Training Bremen GmbH & Co KG ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Studios wesentlich verändern. Eine solche Änderung kann insbesondere erfolgen bei:
- allgemeinen Kostensteigerungen (z. B. für Energie, Personal, Miete),
- einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
- einer erheblichen Erweiterung oder qualitativen Verbesserung des Leistungsangebots.
4.2.2
Die Beitragserhöhung darf den Umfang der gestiegenen Kosten nicht überschreiten. Die Mitglieder werden über die geplante Erhöhung mindestens 6 Wochen im Voraus in Textform (z. B. per E-Mail) informiert.
4.2.3
Ist das Mitglied mit der Änderung nicht einverstanden, hat es das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung zu kündigen. Die Kündigung muss dem Studio spätestens 2 Wochen vor dem angekündigten Erhöhungszeitpunkt in Textform zugehen.
4.2.4
Widerspricht das Mitglied nicht und nutzt die Leistungen über den Zeitpunkt der Erhöhung hinaus weiter, gilt die Änderung als genehmigt.
4.3. Kosten bei Rückbuchung
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.4. Zusätzliche Kosten
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
4.5. Zahlungsverzug
befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Better Training Bremen GmbH & Co KG berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Better Training Bremen GmbH & Co KG berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen & den kompletten Jahresbeitrag in Rechnung auch durch 3. In Rechnung zu stellen.
4.6. Verzugskosten
Better Training Bremen GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4.7. Zahlungen in Ausnahmesituationen (Pandemien, Umweltkatastrophen, gesetzlich verordnete Schließungen)
(Gültig für Verträge ab dem 15.03.2020)
Im Falle einer außerordentlichen Schließung auf Grund von Pandemien,
Umweltkatastrophen oder höherer Gewalt, ohne Verschulden der Better Training Bremen
GmbH & Co. KG, ist die Fortsetzung der Zahlung der Monatsbeiträge von bis zu drei Monaten hinzunehmen. Im Einzelfall kann nach erfolgter Absprache mit der Better
Training Bremen GmbH & Co. KG, die Zahlung der Monatsbeiträge ausgesetzt werden.
4.8. Laut dem Urteil am 15.03.2022 sind Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen wurden nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten monatlich kündbar. Alle Verträge vor dem 15.03.2022 verlängern sich nach 12 Monaten automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht nach 5.1 gekündigt wird.
5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwölf Monaten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder Better Training Bremen GmbH & Co KG spätestens 12 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist an die Better Training Bremen GmbH & Co KG in der Herman-Helms-Str. 4 und 28279 Bremen zu richten.
5.2. Kündigung bei Umzug
Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von zwölf Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann.
5.3 Ruhezeiten Vertrag
a. Ein Vertrag kann jederzeit Pausiert werden. Hierfür bedarf es den rechtzeitigen Hinweis (mindestens 5 Tage vor Beginn) an Better Training GmbH & Co. KG. Die Ruhezeit kann ausschließlich nur für gesamte Kalendermonate genommen werden. Bei Inanspruchnahme einer Ruhezeit wird der Vertrag zu dem Zeitpunkt eingefroren. Ebenso die Restlaufzeit und Kündigungsfrist. Im Falle einer Ruhezeit wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.
b. Das Mitglied muss sich mindestens 2 mal pro Monat bei der Better Training GmbH & Co. KG einchecken. Wenn das nicht geschieht, wird der pausierte Vertrag automatisch reaktiviert.
c. Bei Krankheiten/ Sportbefreiungen oder längeren (mehr als 4 Wochen) Urlauben oder Abwesenheiten muss unaufgefordert ein Nachweis erbracht werden, dass nicht eingecheckt werden kann. Andernfalls wird der Vertrag reaktiviert.
d. Der Vertrag wird für maximal 6 Monate eingefroren. Frühestens nach 5 Monaten, spätestens aber zum 15. des letzten Monats, muss das Mitglied unaufgefordert den Nachweis über die noch bestehende Mitgliedschaft bei Wellpass nachweisen per E-Mail an info@better-training-bremen.de, andernfalls wird der Vertrag automatisch reaktiviert.
6. HAFTUNG VON Better Training Bremen GmbH & Co KG
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Better Training Bremen GmbH & Co KG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Better Training Bremen GmbH & Co KG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Better Training Bremen GmbH & Co KG gelten.
7. VERHALTEN IN SPORTRÄUMEN
7.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder
Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Better Training Bremen GmbH & Co KG berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 200,- € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.
7.3 Mitbringen von Getränken
Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1.Änderungen dieser AGB
Better Training Bremen GmbH & Co KG ist berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Better Training Bremen GmbH & Co KG wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.2.Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Better Training Bremen GmbH & Co KG aufrechnen.
8.3.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
